Ein Elternteil muss Deutscher sein. Wenn nur der Vater Deutscher, aber nicht verheiratet ist, muss er sich zu seinem Kind bekennen (zum Beispiel durch einen Vaterschaftstest, oder er muss sein Kind adoptieren). Das muss passieren, bevor das Kind 23 Jahre alt ist.
Optionsmodell
Wenn die Eltern keine deutsche Staatsanghörigkeit haben, können die Kinder sowohl die deutsche als auch die ausländische Staatstangehörigkeit bekommen, wenn die Eltern folgende Voraussetzungen erfüllen:
Rechtmäßiger Daueraufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Besitz
einer Bestätigung der Ausländerbehörden, dass die Voraussetzungen nach EU-Recht erfüllt
sind)
mindestens einen durchgehenden 8jährigen Aufenthalt in Deutschland
Unterhaltsfähigkeit (d.h. dass man für sich und seine Familie sorgen kann)
deutsche Sprachkenntnisse
man darf nicht vorbestraft sein
deutsche Gesetzte anerkennen und sich daran halten
keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, dies wird auf
jeden Fall von den Behörden überprüft
Bis zum 23. Lebensjahr muss das Kind sich entschieden haben, ob es ausschließlich Deutscher sein möchte. Davor kann man beide Staatsangehörigkeiten haben, spätestens dann muss man sich für eine entscheiden. (Es gibt Ausnahmen)
Nimmt man die deutsche, verliert man die ausländische Staatsbürgerschaft (Es gibt Ausnahmen) Nimmt man die ausländische, verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft. (Keine Ausnahme)
Man muss sich vergewissern, dass die andere Staatsangehörigkeit nicht mehr besteht. Entscheidet sich die Person nicht bis zu seinem 23. Lebensjahren für eine Staatsangehörigkeit, verliert sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ausnahmen:
Wenn es nach dem Recht des anderen Staates gar nicht mehr möglich
ist, die Staatsangehörigkeit aufzugeben. Wenn es bestimmte Umstände gibt, die es nicht zumutbar machen, die
andere Nationalität aufzugeben.
Es ist in solchen Fällen möglich, beide Staatsangehörigkeiten zu behalten.