Ein früher Versuch einer Definition stammt von 1997, als der
britische „Runnymede Trust" in seinem Bericht „Islamophobia: A Challenge for Us
All" Islamophobie als „unbegründete
Feindschaft gegenüber dem Islam und daher Furcht oder Antipathie gegenüber
allen oder den meisten Muslimen" bestimmte.
Eine islamophobe Einstellung kommt nach einer Definition des
„Runnymede Trust" in verschiedenen Meinungen zum Ausdruck:
- Der Islam sei ein allein stehender monolithischer Block , statisch und für
Veränderung unempfänglich.
- Der Islam sei gesondert und fremd, er habe keine gemeinsamen Ziele und Werte mit
anderen Kulturen; weder sei er von ihnen beeinflusst noch beeinflusse er sie.
- Der Islam sei dem Westen unterlegen, barbarisch, irrational, primitiv und
sexistisch.
- Der Islam sei gewalttätig, aggressiv, bedrohlich, den Terrorismus unterstützend und
in
einen Kulturkampf verstrickt.
- Der Islam sei eine politische Ideologie, die für politische oder militärische
Vorteile
genutzt werde.
Nach der Definition von FAIR („Forum Against Islamophobia
and Racism") ist Islamophobie nicht nur ein „irrationales Phänomen", sondern
außerdem eine Form von „Rassismus". „Die
Ungenauigkeit des Begriffs „Anti-Semitismus" für die Beschreibung der
Judenfeindlichkeit, welche sich Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte, hat
viele Ähnlichkeiten mit dem Begriff „Islamophobie".
Diese Intoleranz und stereotype Sichtweisen gegenüber dem
Islam manifestieren sich auf mehrere Weisen, von verbalem/geschriebenem
Missbrauch, Diskriminierung an Schulen und am Arbeitsplatz, psychologisches
Mobbing/Druck über offene Gewaltattacken gegen Moscheen und Individuen."
In seiner sozialwissenschaftlichen Studie "Deutsche
Zustände. Folge 4" macht Wilhelm Heitmeyer Islamophobie im Rahmen einer
Befragung u.a. an der Zustimmung zu folgenden Aussagen fest:
"Muslimen
sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden."
"Durch
die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen
Land."
"Es
sollte besser gar keine Muslime in Deutschland geben."
"Muslimen
sollte jede Form der Religionsausübung in Deutschland untersagt werden."
"Für
mich sind die verschiedenen islamischen Glaubensrichtungen kaum zu
unterscheiden."
"Die
Mehrheit der Muslime hält große Distanz zur restlichen Bevölkerung."
"Viele
Muslime in Deutschland wollen lieber unter sich bleiben."
"Die
islamistischen Terroristen finden starken Rückhalt bei den Muslimen."
"Ich
hätte Probleme in eine Gegend zu ziehen, in der viele Moslems leben."
"Ich
werde nur solche Parteien wählen, die gegen den weiteren Zuzug von Moslems
sind."
Umgekehrt gilt ihm auch die Ablehnung der folgenden
Aussagen als Indiz für eine islamophobe Einstellung:
"Der
Islam hat eine bewundernswerte Kultur hervorgebracht."
"Die
muslimische Kultur passt durchaus in unsere westliche Welt."
"Ich
würde mein Kind auch in einer Schule anmelden, in der eine moslemische Frau mit
Kopftuch unterrichtet."
"Es
ist allein Sache der Muslime, wenn sie über Lautsprecher zum Gebet
aufrufen."
Das Wort „Asylheim“ ist ein aus zwei Wörtern - „Asyl“ und „Heim“ - zusammengesetztes Wort.
Unter der Bezeichnung Asyl (von griech. σῦλος, súlos, "beraubt" mit α privativum, d.h. "unberaubt" → "sicher") versteht man Zufluchtsort, Unterkunft und Obdach, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung.
Als "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterkunft bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht, Krieg oder politische Verfolgung. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission.
Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Artikel 16 a Grundgesetz (GG) verankert ist.
Artikel 16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
Asyl beantragen kann in Deutschland, wer in seinem Herkunftsland aus bestimmten Gründen verfolgt wird. Diese Gründe sind:
Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Existenzgrundlagen. Jedes Jahr fliehen Hunderttausende von Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien, manchmal unter Lebensgefahr. Darunter sind auch Kinder, die von ihren Eltern allein auf die Flucht geschickt werden, deren Familien zerrissen oder deren Angehörige tot sind. In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylsuchenden in Europa stark gesunken. Die weltweite Menschenrechts- und Flüchtlingssituation hat sich aber nicht verbessert.
Das Asylrecht wurde 1993 eingeschränkt. Seitdem kann in Deutschland Asyl nur noch beantragen, wer nicht über einen so genannten „sicheren Drittstaat“ eingereist ist.
Sichere Drittstaaten sind derzeit etwa die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Polen, Schweiz und die Tschechische Republik.
De facto sieht es so aus, dass ein Mensch in Deutschland Asyl nur dann beantragen kann, wenn man hierher mit einem Flugzeug angeflogen ist. Das bedeutet, nur derjenige, der einen DIREKTFLUG hatte und durch kein o. g. Land reiste. Wenn dies nicht der Fall war, kann man schon an der Grenze nach Deutschland zurückgewiesen werden oder unverzüglich in den Drittstaat zurückgebracht werden. Der Hintergrund dieser Regelung liegt darin, dass eine Verfolgung, die den Grund für das Asyl bildet, bereits dann nicht mehr besteht, wenn der Ausländer sich in einen anderen Staat befindet, in dem er als Flüchtling geschützt ist.
Perestroika
In den 80er Jahren befand sich die damalige Sowjetunion in einer tiefen Krise. Die Wirtschaft war wenig effizient, die Bevölkerung hatte kaum Vertrauen in ihre Führung. 1985 wurde Michail Sergejewitsch Gorbatschow vom Politbüro zum Staats- und Parteichef der Sowjetunion ernannt. Er versuchte, ökonomische und politische Reformen (Perestroika = Umbau, Glasnost = Öffentlichkeit) einzuleiten. Doch war es dafür schon zu spät! Die wirtschaftliche Krise trat immer klarer zutage. Der Unmut der Bevölkerung entlud sich immer offener. 1989 fiel die Berliner Mauer, in der Folge wendeten sich viele ehemals kommunistische Staaten (Polen, Ungarn, CSSR, Bulgarien, Rumänien) von der Sowjetunion ab.
Im August 1991 erklärten sich im Zuge des Machtzerfalls der sowjetischen Regierung und nach dem erfolglosen Putsch gegen Gorbatschow zunächst Litauen, Lettland und Estland, später auch die übrigen Sowjetrepubliken für unabhängig – wie auch Kasachstan, von dem aus wir nach Deutschland kamen. Am 8. Dezember 1991beschlossen die Staatsoberhäupter der letzten drei verbliebenen Unionsrepubliken - der russischen, ukrainischen und weißrussischen Republik - die offizielle Auflösung der Sowjetunion. Danach schlossen sich zunächst mehrere ehemalige Sowjetrepubliken in der GUS (Gruppe Unabhängiger Staaten) zusammen. Die Russische Föderation trat die Rechtsnachfolge der Sowjetunion an.
John
Ostern
An Ostern gedenken die christlichen Kirchen der Auferstehung Jesu von Nazareth vom Tod, wie sie durch die Bibel überliefert wird. Ostern ist in der orthodoxen, evangelischen und der katholischen Kirche der höchste Feiertag im Jahr. Ein Großteil der österlichen Gebräuche und Symbole besteht jedoch aus heidnischen Überlieferungen - wie der Osterhase und das Osterei.
Der Vorbereitung auf das Osterfest beginnt in den westlichen Kirchen seit dem Jahr 1091 mit dem Aschermittwoch, dem eine 40-tägige Fastenzeit folgt. Diese soll an die 40 Jahre des Volkes Israel in der Wüste und an die 40 Tage erinnern, die Jesus in der Wüste gefastet hat. Da die Sonntage seit 1091 vom Fasten ausgenommen sind, liegt der Aschermittwoch 46 Tage vor Karsamstag. Ohne die Sonntage sind es genau 40 Tage. Die österliche Bußzeit, umgangssprachlich auch Fastenzeit genannt, endet mit dem Karsamstag, dem Vorabend zum Ostersonntag, da nach jüdisch-christlicher Überlieferung der Tag mit dem Vorabend beginnt. Die Osternachtfeier ist in der orthodoxen und katholischen Kirche Teil des Ostersonntags.
Die letzte Woche vor Ostern heißt Karwoche. Sie beginnt mit dem Palmsonntag, an dem die Christen den Einzug Jesu von Nazareth in Jerusalem feiern. Am Gründonnerstag - das "Grün" kommt nicht von der Farbe, sondern von dem altdeutschen Wort greinen, was so viel wie weinen heißt - feiert das Christentum das letzte Abendmahl, das letzte Pessach-Fest (auch: Passah oder Pascha-Fest), das Jesus mit den Jüngern verbrachte, und den Anfang der Eucharistie-Feier (katholisch) bzw. des Abendmahls (evangelisch). Am nächsten Tag, dem Karfreitag, wird des Todes Jesu am Kreuz gedacht, am Karsamstag ist Grabesruhe, und am dritten Tage (Ostersonntag) ist die Auferstehungsfeier, der Tag, an dem Jesus - nach der Bibel - auferstanden ist
Beschneidung
Etwa 1/7 der männlichen Weltbevölkerung sind beschnitten. In der Türkei wird die Beschneidung aus religiösen Gründen vorgenommen. Die Beschneidung erfolgt bei den Türken im Alter zwischen 6-7 Jahren, vorzugsweise in ungeraden Jahren. Nach den traditionellen Gebeten in der Moschee wird das Kind in ein mit einem roten Kordon (= Männlichkeitssymbol) geschmücktes Kleid gehüllt.
Die Beschneidung wird traditionell zu Hause oder in darauf spezialisierten Zentren vorgenommen, in der Begleitung ausschließlich von Männern. Denjenigen, der das Kind in den Armen hält, nennt man Kirve, vergleichbar mit dem christlichen Patenonkel. Auf dem Lande reitet das Kind kurz vor der Operation zu Pferde durch die Gegend. Nach der Beschneidung wird der rote Kordon ausgezogen und das Kind auf ein Bett gelegt. Es hält einen Stab in seiner Hand, bekommt zahlreiche Geschenke und genießt, soweit es kann, die zu seiner Ehre organisierte Feier. Deshalb wird seit einiger Zeit die Beschneidung schon kurz nach der Geburt vorgenommen und später gefeiert.
Ramadan
Ramadan ist ein Fastenmonat und ein gutes Vorzeichen für Muslime der ganzen Welt. Er wird am folgenden Tag des zunehmenden Mondes im 10. Mondmonat des islamischen Kalenders gefeiert und geht bei der Erscheinung des Neumondes im folgenden Monat zu Ende. Die Muslime sollen während 30 Tagen (dem steigenden Mond entsprechend manchmal nur 29 Tage) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fasten (oruc).
Fasten ist eine religiöse Pflicht für alle erwachsenen Muslime. Ausgenommen sind geistig und körperlich Behinderte wie auch Kranke, Reisende sowie schwangere oder stillende Frauen.
Es ist möglich, die Tage, an denen nicht gefastet wurde, nachträglich zu vervollständigen. Diejenigen, die nicht fasten können sollen statt dessen bedürftige Person ernähren. Die letzten 10 Tage sind die wichtigsten des Ramadan. Der Monat endet mit der Kadir gecesi (Kadir-Nacht), der Nacht, in der der Koran herabgesandt wurde. Diese Nacht verbringen die Muslime mit Beten und Koran-Zitieren. Die Härte des Monats endet mit der Feier des Zuckerfestes (Seker Bayrami).
Bayram
(türkisch: „Zuckerfest“ oder „Ramadanfest“) Īd al-fitr (arabisch: عيد الفطر „Fest des Fastenbrechens“) beendet den islamischen Fastenmonat Ramadan. Das Fest, mit dem die 30-tägige Fastenzeit ihren Abschluss findet, wird an den ersten drei Tagen des Folgemonats gefeiert. Es ist eines der beiden Hauptfeste des Islam. Wie alle islamischen Feste wandert es aufgrund des Sonnenjahres langsam rückwärts und kann daher zu jeder Jahreszeit stattfinden..
Am ersten Morgen des Zuckerfests besuchen die Männer die Moschee, um dort das gemeinsame Gebet dieses Festtages zu beten. Der restliche Tag wird genutzt, um die Verwandtschaft zu besuchen. Dabei werden süße Gerichte gereicht und eine Menge Süßigkeiten verteilt (z.B. Sade Lokum) und gegessen. Man macht sich gegenseitig - und oftmals auch den Bedürftigen - Geschenke. Viele Frauen verzieren ihre Hände mit Henna. Sowohl die Männer als auch die Frauen ziehen sich besonders schöne oder neue Kleidung an.
Migrationshintergrund
Seit es nicht mehr so einfach ist, pauschal von »Ausländern« zu reden, wurden immer
neue schöne Begriffe entwickelt, um das gleiche auszudrücken. So bezog schon
das Wort »Migranten« die
Spätaussiedler mit deutscher Staatsbürgerschaft und ihre Kinder mit ein.
Dennoch erwies sich auch diese Bezeichnung als zu begrenzt. Man wollte auch
noch die Enkel der Gastarbeitergeneration als »irgendwie fremd« darstellen. Und
so entstand der »Migrationshintergrund«.
Die Begriffsverwirrung
reicht bis weit in die offiziellen Statistiken hinein. Deshalb sah sich das
Statistische Bundesamt veranlasst, zur Begriffsklärung beizutragen.
Statistisches Bundesamt: Definition für „Menschen mit
Migrationshintergrund":
"Zu den Menschen mit Migrationshintergrund
zählen, alle nach
1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie
alle in Deutschland geborenen Ausländer
und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem
zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil'.
Dies bedeutet, dass in Deutschland
geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, sei es als Kinder von
Spätaussiedlern, als ius soli-Kinder
ausländischer Elternpaare,oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund.
Dieser Migrationshintergrund leitet sich dann ausschließlich aus den
Eigenschaften der Eltern ab. Die Betroffenen können diesen
Migrationshintergrund aber nicht an ihre Nachkommen „vererben". Dies ist
dagegen durchweg bei den Zugewanderten und den in Deutschland geborenen Ausländern
und Ausländerinnen der Fall. Nach den heutigen ausländerrechtlichen Vorschriften
umfasst diese Definition somit üblicherweise Angehörige der 1. bis 3.
Migrantengeneration."