In der DDR gab es nur einen geringen Prozentanteil an Ausländern. Auch dort konnte man als Asylsuchender oder politischer Flüchtling eine Zuflucht finden. Von der Staatsgründung 1949 an wurden Flüchtlinge in der DDR aufgenommen, vor allem aus Griechenland, Spanien und Chile. Damals gab es dort noch Bürgerkriege, und der hauptsächliche Grund für die Asylaufnahme war die politische Verfolgung von Kommunisten in diesen Ländern. Auch Bürgern aus anderen Staaten oder Staatenlosen, die - wie es hieß - für die Demokratie oder den Frieden kämpften, wurde Asyl gewährt. Allerdings gab es kein individuelles Recht auf Asyl - anders als in der BRD. Vielmehr entschied darüber allein die Regierung. Die Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber war dementsprechend sehr niedrig. Die meisten dieser Migranten kehrten bis zur Mitte der 70er Jahre wieder in ihr Heimatland zurück, nachdem sich die politische Situation dort stabilisiert hatte.
Eine weitere bedeutende Zuwanderung entstand durch den Mangel an Arbeitskräften in der DDR. Nach dem Krieg 1945 bis zum Mauerbau 1961 waren insgesamt etwa 3 Millionen Menschen in den Westen ausgewandert, solange die innerdeutsche Grenze noch passierbar war. Für die Belebung der Konjunktur nach dem Krieg brauchte man aber viel mehr Arbeiter, als die DDR zur Verfügung hatte. Daher beschloss die DDR-Führung, Gastarbeiter aus anderen Ländern für die Übernahme gering qualifizierter Tätigkeiten einzuladen. Sie wurden dann zeitlich befristet bis zu fünf Jahren in DDR-Betrieben beschäftigt.
Bis 1989 waren 94.000 Vertragsarbeitnehmer in der DDR ansässig, davon 59.000 Arbeitskräfte aus Vietnam und ca. 15.000 aus Mosambik. Zu den restlichen Herkunftsländern gehörten Kuba, Polen und Angola. Diese Vertragsarbeiter wurden in speziellen Wohnsiedlungen untergebracht. Eine Integration war nicht vorgesehen, und sie hatten nach Ablauf der Arbeitsfrist wieder zurückzukehren. Die Bedingungen waren auch nicht gerade einladend: Falls eine Schwangerschaft auftrat, musste die Frau abtreiben, oder es drohte ihnen die Abschiebung.
Erst kurz vor der Wende wurde diese Regelung geändert. Die Frauen durften seitdem in Ausnahmefällen ihre Kinder in der DDR austragen, wenn der Betrieb dem zustimmte. Sie mussten aber schon nach sechs Wochen die Arbeit wieder aufnehmen. Allerdings hatte das Kind das Recht auf einen Krabbelplatz, und die Mutter durfte entscheiden, ob sie nach diesen sechs Wochen weiter arbeiten mochte oder sich zur Ausreise entschloss. Trotz der schlechten Bedingungen, u.a. dem Entzug der Aufenthaltsgenehmigung durch die DDR-Behörden jederzeit und ohne Begründung, waren einige erfolgreiche Integrationen dennoch nicht vermeidbar.
Vietnamesische Arbeiter in der DDR
(Quelle: Universität Göttingen)