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Mutterschaftsanerkennung Drucken
 

Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die es geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft ihres Kindes anerkennen.

Beantragung, Verfahren

Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ausgehändigt.
Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei. mutterschaft1

benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes

Für Eltern - Informationen zur Vaterschaft

- Allgemeine Informationen

- Rechte und Pflichten des Vaters
 

Allgemeine Informationen

Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, das heißt, es hat einen Anspruch darauf zu wissen, wer seine Mutter und wer sein Vater ist.mutterschaft2

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.

Ein Kind, bei dem die Vaterschaft nicht festgestellt ist, wird mit dieser Problematik immer wieder konfrontiert. Die Kenntnis der eigenen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Kindes eine Schlüsselstellung ein; sie ist von erheblicher Bedeutung für seine Persönlichkeitsentwicklung und die Identitätsfindung. Manchmal kann es sogar aus medizinischen Gründen notwendig sein, zu wissen, wer der eigene Vater ist; beispielsweise bei Veranlagung zu Erbkrankheiten in der Verwandtschaft des Vaters. Daneben gibt es auch wirtschaftliche Aspekte für eine Feststellung der Vaterschaft. Für das Kind entstehen mit der rechtswirksamen Vaterschaftsfeststellung Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.

Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung kann ebenfalls bei allen oben genannten Stellen beurkundet werden. Falls die Zustimmungserklärung der Mutter ein Jahr nach Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung noch nicht beurkundet ist, kann die Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden.

 Rechte und Pflichten des Vaters

Der Vater hat ein Recht auf und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. Der Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung.

Der Vater hat das Recht, von der Mutter Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, soweit es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Zu den Pflichten des Vaters gehört, seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Auch die Mutter des Kindes hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt. Der Vater ist außerdem verpflichtet, für den Krankenversicherungsschutz des Kindes zu sorgen, wenn das Kind nicht kostenfrei bei seiner Mutter familienversichert werden kann.

Falls sich das Kind gegen den Kontakt mit dem anderen Elternteil ausspricht, entfällt deswegen nicht dessen Recht auf Umgang. Zwar wird dem Willen des Kindes mit zunehmendem Alter ein immer größeres Gewicht beigemessen. Insbesondere aber bei jüngeren Kindern ist es grundsätzlich die Pflicht des betreuenden Elternteils, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zu ermutigen, den Kontakt mit dem anderen Elternteil zu pflegen.

Das Jugendamt kann die Eltern bei Problemen in rechtlicher Hinsicht beraten; eventuell notwendige Unterstützung können die Eltern kostenfrei beim Allgemeinen Sozialdienst erhalten. Sie erhalten beim Allgemeinen Sozialdienst auch Beratung und Unterstützung zum Thema„ Begleitung der Umgangskontakte".