Nach Deutschland kamen und kommen Menschen aus verschiedenen Ländern, aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zeiten.
Manche bekommen schnell einen deutschen Pass, sie werden also deutsche Staatsangehörige, andere nicht. Viele leben seit zwei oder drei Generationen in Deuschland, haben aber immer noch die Staatsangehörigkeit der Eltern oder Großeltern. Einige leben seit vielen Jahren hier, müssen aber trotzdem damit rechnen, dass sie gezwungen werden, Deutschland zu verlassen.
Das liegt daran, dass es in der Bundesrepublik ursprünglich gar keine Einwanderung geben sollte. Ausländer sollten sich immer nur kurz in Deutschland aufhalten und dann wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Auch als lange klar war, dass es Einwanderer in Deutschland gibt, erklärten bekannte Politiker, die Rückreise dieser Ausländer habe sich nur „vorübergehend verzögert“.
Inzwischen haben Staat und Politik akzeptiert, dass es in Deutschland Ausländer gibt, die hier bleiben wollen. Sie werden offiziell aber immer noch nicht als Einwanderer bezeichnet, sondern als „Zuwanderer“ (z.B. „Zuwanderungsgesetz“). Die Einwanderung und Einbürgerung von Migranten ist in der Bundesrepublik weiter nur halbherzig geregelt. Hinzu kommt, dass es immer wieder Änderungen an den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen gab.
Auch in unserer Gruppe haben wir junge Leute mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne ein Recht, in Deutschland zu bleiben.
Die „Gastarbeiterkinder“
In den 50er, 60er und Anfang der 70er Jahre brauchten deutsche Unternehmen schnell viele Arbeitskräfte. Deshalb vereinbarte der deutsche Staat mit einigen anderen Ländern (Italien, Spanien, Portugal, Ex-Jugoslawien, Türkei, Marokko und Tunesien), dass dort Arbeitskräfte angeworben werden konnten.
Diese sogenannten „Gastarbeiter“ sollten ein oder zwei Jahre in Deutschland arbeiten und dann in ihre Heimatländer zurückgehen. Oft waren die Firmen aber mit ihren ausländischen Arbeitskräften so zufrieden, dass sie dafür sorgten, dass ihre „Gastarbeiter“ bleiben konnten. Und auch die Arbeiter selbst merkten, dass sie länger brauchten als gedacht, um genug Geld für einen Laden oder ein Haus im Heimatort zu sparen.
Viele der ehemaligen „Anwerbeländer“ gehören heute zur Europäischen Union. Die meisten der Kinder und Enkel der ehemaligen „Gastarbeiter“ besitzen weiter die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und Großeltern. Weil sie Angehörige von Staaten der Europäischen Union sind, haben sie relativ wenige Nachteile gegenüber deutschen Staatsangehörigen.
Die türkischen, marokkanischen und tunesischen „Gastarbeiterkinder“
Auch ihre Eltern und Großeltern sind ebenfalls als „Gastarbeiter“ nach Deutschland gekommen. Aber ihre Herkunftsländer sind bisher nicht Mitglieder in der Europäischen Union geworden.
Erst seit dem Jahr 2000 bekommen Kinder, die in Deutschland geboren sind, auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Vorausgesetzt, ein Elternteil besitzt eine „Niederlassungserlaubnis“ (das ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, spätestens mit ihrem 23. Lebensjahr, müssen sie sich entweder für die deutsche Staatsangehörigkeit oder für die ihrer Eltern entscheiden.
Diese Regelung gilt für alle Migranten, sie stellt aber vor allem für „Gastarbeiterkinder“ aus Nicht-EU-Ländern eine Verbesserung dar.
Bürgerkriegsflüchtlinge
Sie sind vor einem Bürgerkrieg oder als Angehörige einer Minderheit vor Verfolgung nach Deutschland geflohen. In den meisten Fällen bekommen sie nur die Erlaubnis, sich vorübergehend hier aufzuhalten. Im Amts-Deutsch heißt das „Duldung“. Wenn der Bürgerkrieg oder die Verfolgung nach Ansicht der deutschen Behörden zu Ende ist, müssen sie entweder freiwillig aus der Bundesrepublik ausreisen oder sie werden dazu gezwungen („Abschiebung“).
Ein Problem ist, dass die Eltern oft Angst haben zurückzukehren, weil sie in ihren Herkunftsländern schlimme Dinge erlebt haben.
Ein anderes Problem ist, dass ein Bürgerkrieg oder die Verfolgung einer Minderheit so lange dauern kann, dass Kinder, die als Babys nach Deutschland gekommen sind, in der Zwischenzeit erwachsen werden. Sie sind dann nur in deutsche Schulen gegangen und haben nur das Leben in Deutschland kennengelernt. In der Sprache ihrer Eltern können sie weder lesen noch schreiben, und ihre angebliche „Heimat“ haben sie nie gesehen. Sie wissen nicht, wie sie sich dort zurechtfinden sollen.
Kontingentflüchtlinge
Viele westliche Staaten haben vereinbart, dass sie jährlich eine bestimmte Anzahl (ein Kontingent) von Menschen aufnehmen, die in ihren Herkunftsländern verfolgt worden sind oder benachteiligt werden.
Dazu gehören auch Angehörige der jüdischen Minderheit aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Diese Regelung wird allerdings in der Bundesrepublik Deutschland immer weiter eingeschränkt.
Doch selbst wenn Kontingentflüchtlinge nach Deutschland kommen und bleiben dürfen, können viele ihre ursprünglichen Berufe hier nicht ausüben. Denn Studienabschlüsse aus dem Ausland werden in Deutschland von den Behörden sehr oft nicht anerkannt.
Spätaussiedler
Spätaussiedler sind in der Regel deutscher „Volkszugehörigkeit“, das heißt, sie haben Großeltern, Urgroßeltern oder ältere Vorfahren, die aus Deutschland ausgewandert sind. Sie kommen in der Regel aus der ehemaligen Sowjetunion, Polen oder Rumänien. Weil Russlanddeutsche früher wegen ihrer deutschen Herkunft benachteiligt wurden, dürfen sie in die BRD kommen. Seit 1993 darf aber pro Jahr nur noch eine bestimmte Anzahl aufgenommen werden. Wer nach dem 31.12.1992 geboren wurde, gilt nicht mehr als Spätaussiedler. Seit 2005 muss jeder, um nach Deutschland gehen zu dürfen, einen Sprachtest machen.
Nicht alle bekommen die Erlaubnis, nach Deutschland zu kommen. Manchmal dauert es mehrere Jahre, bis die Familie einreisen darf. In der BRD bekommt man einen Aufnahmebescheid. Ehepartner und Familienmitglieder ohne deutsche Vorfahren dürfen nach Deutschland kommen, aber sie gelten als Ausländer. Wer als Spätaussiedler anerkannt wird, bekommt dagegen nach kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit.