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Wichtige Ereignisse im Leben eines Juden Drucken

Die Beschneidung

Die Beschneidung gilt als das wichtigste aller Gebote. Sie muss am achten Tag nach der Geburt eines Jungen vorgenommen werden. Wenn ein Neugeborenes nicht gesund oder eine Frühgeburt ist, dann wird die Beschneidung so lange verschoben, bis keine Gefahr mehr für den Säugling besteht. Die Beschneidung erfolgt dann am achten Tag der Genesung, da in solch einem Fall die Gesundung als Tag der Geburt angesehen wird.

Bei der Beschneidungszeremonie erhält der Junge seinen Namen.

Erwachsene Männer, die zum Judentum übertreten, müssen sich auch beschneiden lassen.

Die Beschneidung heißt auf Hebräisch: Berit -- "Bund".

Auslösung des erstgeborenen Sohnes

Ein erstgeborener Junge muss dreißig Tage nach der Geburt „ausgelöst" werden, denn bis zu diesem Zeitpunkt gehört er Gott.

Eine Auslösung des Jungen muss erfolgen, wenn alle vier folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. das Kind ist das Erstgeborene seiner Mutter
2. das Kind ist männlich
3. der Vater ist kein Kohen (Priester) oder Levi (Tempeldiener)
4. die Mutter ist nicht die Tochter eines Kohen oder Levi

Da Leviten und Kohen laut dem 4. Buch Mose im Tempel dienen müssen, und davon nicht befreit werden können, werden ihre erstgeborenen Söhne nicht freigekauft. Dies gilt nur für Kinder, die den Mutterschoß durchbrechen, eine Auslösung ist nicht fällig, wenn der Junge durch einen Kaiserschnitt auf die Welt gekommen ist. Das Kind muss man mit fünf Schekeln (Silberlingen) vom Kohen (Priester) als Stellvertreter Gottes freikaufen.


Feier der Religionsmündigkeit barmitzwa1

Ein Junge wird mit seinem 13. Geburtstag religiös mündig, ein Mädchen mit dem 12. Geburtstag. Ein Junge, der dieses Alter erreicht, wird Bar-Mizwa genannt, ein Mädchen Bat-Mizwa, diese Worte bedeuten „den Geboten verpflichtet". Der Eintritt in die Religionsmündigkeit wird gefeiert. Die verschiedenen Gemeinden haben dazu unterschiedliche Gebräuche. Bar-Mizwa-Zeremonien gibt es seit dem 14. Jahrhundert, für Mädchen wurde die erste Bat-Mizwa-Zeremonie 1922 gefeiert.


Jüdische Hochzeit

Im Judentum wird die Ehe als wesentliche Grundlage für eine gesunde Existenz, als Mittel gegen die Einsamkeit betrachtet. Ein sich bewusst für die Ehelosigkeit entscheidender Mensch verstößt gegen das göttliche Gebot, durch Nachkommen für den Fortbestand des Glaubens zu sorgen. In der Tora steht „Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde" (1. Buch Mose). Sich der Fortpflanzung zu verweigern gilt als Sünde. Das Heiraten zwischen den Feiertagen Pessach und Schawuot ist verboten, da diese Zeit als Trauerzeit gilt.

Am Hochzeitstag wird gefastet, um die Vergebung der bjuedische_hochzeitegangenen Sünden zu erbitten, denn die Eheschließung bedeutet für Braut und Bräutigam einen Neubeginn. Die Hochzeitszeremonie wird von einem Rabbiner geleitet und wird meist im Freien durchgeführt, um Gottes Segen zu erhalten. Sie findet unter der Chuppa statt, einem von vier Stangen gehaltenen Hochzeitsbaldachin aus verzierter Seide, Satin oder Samt. Danach verliest der Rabbiner den Ketubba (Ehevertrag), der dann vom Bräutigam an die Braut ausgehändigt wird. Mit dem Ehevertrag verpflichtet sich der Mann, seine Frau zu ehren, zu kleiden und zu ernähren. Außerdem verspricht er der Braut 200 Sus (Silbermünzen), dadurch soll die Frau finanziell abgesichert sein. Beim Tod des Mannes oder im Falle einer Scheidung wird ihr die gesamte Ketubbasumme ausgezahlt. Wenn die Frau jedoch eine Scheidung verursacht, erlischt ihr Anspruch auf die Ketubbasumme. Der eigentliche Teil der Eheschließung folgt danach. Der Rabbiner spricht die sieben Hochzeitssegensprüche und das Brautpaar trinkt einen Schluck Wein. Am Ende der Zeremonie zerbricht der Mann ein Glas, dies soll an die Zerstörung des Tempels in Jerusalem erinnern.